Achtung: Da dieser Bereich ohne Registrierung einsehbar ist, können hier viele Informationen NICHT eingestellt werden. Der Betriebsrat weist ausdrücklich darauf hin, dass nur registrierte Mitarbeiter*innen voll umfänglich informiert werden können!
Werte Kolleg*innen,
der Arbeitgeber hat euch heute per Mail aufgefordert, am Freitag (02.05.2025) Urlaub zu nehmen oder Gutstunden abzubauen.
Dieser Aufforderung/Bitte müsst ihr nicht Folge leisten!
Dass am Freitag alle Schulstandorte, an denen der Kreisverband in irgendeiner Form tätig ist, geschlossen sind, fällt in das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers.
Von flächendeckenden Schulschließungen kann ohnehin keine Rede sein, da viele Schulen am Freitag geöffnet haben.
Der Arbeitgeber schuldet euch daher für diesen Freitag Annahmeverzugslohn, d.h. er muss euch wie für jeden anderen Freitag bezahlen.
Da der Arbeitgeber nun schriftlich zugegeben hat, dass er euch keine alternativen Beschäftigungsangebote machen kann, kommt es für den Eintritt des Annahmeverzugs auch nicht mehr darauf an, ob ihr eure Arbeitsleistung für diesen Freitag im Vorfeld explizit angeboten habt.
Viele Grüße,
David Rößler
Betriebsratsvorsitzender
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